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Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung für das Studium ohne Abitur


Informationen zu den spezifischen Bildungsabschlüssen im Zusammenhang mit der Zulassung zum B.A.-Studium „Musikbusiness"

Wichtig:
Lies dir bitte die Informationen genau durch. Ganz unten findest du das Formular zur Anmeldung. Es wird eingeblendet nachdem du bestätigt hast, alle Informationen gelesen zu haben.

Stand: 10/2025

I. Grundsätzliches

In der Verordnung des Staatsministeriums über die Eignungsprüfung für die Popakademie Baden-Württemberg sind in § 1 die Zulassungsvoraussetzungen geregelt. Demnach sind die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt, sofern nachfolgende Qualifikation nachgewiesen werden kann:

Zwar wird das Landeshochschulgesetz auf die Popakademie Baden-Württemberg aufgrund einer eigenen, speziellen Eignungsprüfungsverordnung nicht direkt angewendet. In diesem Fall korrespondiert es aber mit § 58 des LHG.

Demgemäß erfüllen Inhaber der folgenden Bildungsabschlüsse grundsätzlich die Zulassungsvoraussetzung für das BA-Studium an Hochschulen:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife

Zusätzlich kann über folgenden Weg die Zulassungsvoraussetzung erfüllt werden:

In Baden-Württemberg können beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Bei diesem Zugangsweg findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.1

Über diese Wege ist grundsätzlich das B.A.-Studium im Studiengang „Musikbusiness" zugänglich. ABER: Wir bitten zu beachten, dass die letztgültige Vergabe eines Studienplatzes vom Aufnahmeprüfungsverfahren der Popakademie Baden-Württemberg abhängig ist.

Die nachfolgend aufgeführten Verfahren dienen lediglich der Überprüfung der Erfüllung der grundsätzlichen Hochschulzugangsberechtigung und sind dem maßgeblichen Aufnahmeprüfungsverfahren der Popakademie Baden-Württemberg vorgelagert. Sämtliche Fristen sind dabei verbindlich und zu beachten.

II. Spezielle Regelungen in Bezug auf die Zulassung von Bewerbern und Bewerberinnen ohne allgemeine, fachgebundene oder Fachhochschulreife: Beruflich Qualifizierte mit bestandener Eignungsprüfung nach § 58 Absatz 2 Nr. 6 LHG

Beruflich Qualifizierte, die eine durch Bundes- und Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung verfügen, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang „Musikbusiness" fachlich entsprechenden Bereich2, können gemäß § 58 LHG die Qualifikation für ein B.A.-Studium „Musikbusiness" an der Popakademie durch das Bestehen einer besonderen Prüfung erwerben.3 Diese Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Person auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeit und Motivation generell für das Studium geeignet ist.

a.) Liste der beruflichen Qualifikationen bzw. Abschlüsse gemäß § 11 BerufsHZVO („Fachliche Entsprechung") als Voraussetzung für ein Musikbusiness-Studium an der Popakademie Baden-Württemberg:

Betriebswirte:

  • Betriebswirtin / Betriebswirt (HWK)
  • Betriebswirtin / Betriebswirt (IHK)

Fachkaufleute:

  • Fachkaufleute für Marketing (IHK)
  • Fachkaufleute für Werbung und Kommunikation (IHK)

Kaufmännische Fachwirte:

  • Fachwirte/-innen für Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft (IHK)
  • Medienfachwirte/-innen (IHK)
  • Wirtschaftsfachwirte/-innen (IHK)
  • Musikfachwirte/-innen (IHK)

Lehrberufsabschlüsse:

  • Kaufleute für audiovisuelle Medien
  • Kaufleute für Veranstaltungstechnik
  • Veranstaltungskaufleute
  • Musikalienhändler/-innen

b.) Die Inhalte der Eignungsprüfung im Einzelnen:

Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus Aufsichtsarbeiten in folgenden Bereichen:

  • Im Fach „Deutsch" (Aufsatz, 120 Min.)
  • Im Fach „Englisch" (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache, 120 Min.)
  • Im Fach „Betriebswirtschaftslehre" (fachspezifische Aufsichtsarbeit, 120-180 Min., Informationen zu den Inhalten werden nach der Anmeldung per E-Mail verschickt)

Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 30 Minuten. Der Prüfungsstoff orientiert sich dabei an kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen, an den schriftlichen Prüfungsteilen sowie an praktischen Fähigkeiten.

Die Eignungsprüfung findet nur einmal jährlich statt. Die Popakademie Baden-Württemberg behält sich vor, die Eignungsprüfung oder Teile davon in den Auftrag anderer baden-württembergischer Hochschulen zu geben. Die Anmeldefrist zur Eignungsprüfung ist der 31. Januar eines Jahres. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Popakademie Baden-Württemberg (musikbusiness@popakademie.de). Für die Zulassung zur Eignungsprüfung sind die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (s.o.) durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Diese umfassen: Tabellarischen Lebenslauf, Zeugnisse über die schulischen Abschlüsse, Zeugnisse und Bestätigungen von Arbeitgebern, anhand derer die inhaltlichen wie auch zeitlichen Aspekte der Beschäftigung hervorgehen, ggf. bei Selbständigkeit nach der Berufsausbildung: Gewerbescheine oder ähnliche Dokumente, durch die nachgewiesen werden kann, wie lange und in welchem zeitlichen wie inhaltlichen Umfang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Die Gebühr für die Eignungsprüfung beläuft sich aktuell auf 200 Euro. Sie muss vom Bewerber selbst getragen und bis spätestens 31. März des Jahres beglichen werden. Eine Rückerstattung bei Rücktritt oder Verhinderung ist nicht möglich.

ACHTUNG: Mit Bestehen der Eignungsprüfung erwirbt man noch keinen Anspruch auf einen Studienplatz an der Popakademie Baden-Württemberg. Auch ersetzen sie nicht die Teilnahme und das notwendige Bestehen der Aufnahmeprüfung des Studiengangs, welche maßgeblich für die Vergabe von Studienplätzen sind. Das hier erläuterte Verfahren der Eignungsprüfung dient lediglich der Schaffung einer (von mehreren) Zulassungsvoraussetzung zum Studium (äquivalent zu einer allgemeinen Hochschulreife).

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass die Eignungsprüfung einmalig wiederholt werden kann, frühestens aber im darauffolgenden Jahr.

c.) Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule gemäß § 58 LHG

Alle Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die eine Zulassung aufgrund ihrer beruflichen Qualifizierung beantragen, müssen den Nachweis eines Beratungsgespräches an einer Hochschule erbringen. Das Beratungsgespräch wird von der Popakademie angeboten und bestätigt. Anmeldungen hierfür unter musikbusiness@popakademie.de.

Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei wird auch auf die Anforderungen im Studiengang eingegangen, um den Studienerfolg grundsätzlich abschätzen zu können. Zudem dient das Beratungsgespräch dazu, auf die Möglichkeiten der Vorbereitung auf das Studium (z.B. Infotage, Schnuppervorlesungen, Seminarprogramm) hinzuweisen. Über das Gespräch wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt.

Sind alle Teile erfolgreich abgeschlossen, erklärt die Studiengangsleitung „Musikbusiness" schriftlich die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen zum Studium B.A.-Musikbusiness als gegeben.

1 Vgl. das Informationsportal des MWK des Landes Baden-Württemberg (https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulzugang-und-zulassung/hochschulzugang)

2 Gemäß § 11 BerufsHZVO („Fachliche Entsprechung") liegt eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildungen, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang im Sinne von § 58 Abs. 2 LHG dann vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können. Die Studiengangsleitung „Musikbusiness" prüft hierbei den Einzelfall auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.

3 Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen hierzu bitten wir dem gültigen Rechtstext zu entnehmen.

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