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Studium / Music & Creative Industries M.A. / Bewerbung

Bewirb dich!

Im Studiengang Music and Creative Industries stehen jedes Jahr ca. 20 neue Studienplätze zur Verfügung. Studienbeginn ist immer zum Wintersemester. Eine Bewerbung dafür ist ausschließlich online möglich. Für das Studium ist neben einem Bachelorabschluss, B.A. oder B.Sc., mit Fachbezug auch die Praxiserfahrung des Bewerbers oder der Bewerberin eine entscheidende Zulassungsvoraussetzung.

Wer sich um eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung, meist im Juli eines Jahres, bewerben möchte, muss bis zum 15. Juni eines Jahres folgende Unterlagen online einreichen:

  • Komplett ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Abschlusszeugnis des Erststudiums mit Fachbezug, inklusive Transcript of Records. Sollte das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, reichen Sie bitte einen beglaubigten Leistungsspiegel mit bisher erreichtem Notendurchschnitt ein.
  • Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Schreiben zur Motivation und Eignung. Beantwortung der folgenden Fragen auf einem extra Blatt mit ca. je 300 getippten Worten:
    Warum haben Sie sich für ein Studium an der Popakademie entschieden und welche Voraussetzungen bringen Sie hierfür mit?
    Wo sehen Sie nach Abschluss des Studiums Ihr berufliches Betätigungsfeld? - Bitte begründen.
  • Nachweis durch Zeugnisse oder Projektberichte über mindestens sechsmonatige praktische Erfahrungen z.B. Berufstätigkeit, Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten in der Organisation und Administration im Bereich Musik-, Kultur- oder Kreativwirtschaft. Sollten mehr als sechs Monate praktische Erfahrung nachweisbar sein, bitte ebenfalls Belege dafür beilegen.
    Als berufliche Praxiserfahrung können auch verschiedene ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeiten sowie Praktika anerkannt werden, sofern sie von erheblichem Umfang waren und diese durch Zeugnisse und/oder Projektberichte nachgewiesen sind. Bitte reichen Sie nur Projektberichte von Vorhaben ein, an denen Sie maßgeblich beteiligt waren und bezeichnen Sie genau Ihren Anteil an dem Projektergebnis bzw. Ihre Aufgabenbereiche.
    Gerne können Sie Arbeits- und/oder Leseproben einreichen, um praktische Erfahrungen im PR-Bereich zu belegen.
    ACHTUNG: Praktische Erfahrung, die nicht belegt oder bestätigt wurde, kann nicht angerechnet werden.

Hinweise für Bewerber/-innen aus dem Ausland
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens des Europarats oder vergleichbar, z.B. DSH-Prüfung Stufe 2, erforderlich.
  • Die Aufenthaltsgenehmigung ist spätestens beim Studienbeginn vorzulegen.

Fragen?

Studierendenbüro
Fon: 0621 53397200  E-Mail: studierendenbuero@popakademie.de

Allgemeines

  • Der Studiengang Music & Creative Industries ist durch das Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungs-Instituts ACQUIN akkreditiert.
  • Das Studium an der Popakademie Baden-Württemberg wird mit BAföG gefördert.
  • Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
  • Die Zulassung zur Aufnahmeprüfung kann höchstens zweimal erteilt werden.
  • Der Termin für die Aufnahmeprüfungen wird u.a. bei MCI Facts bekannt gegeben.
  • Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist gilt: Upload 15. Juni bis 23:59 Uhr.
  • Hier findet sich die Verordnung des Wissenschafts­ministeriums über die Eignungs­prüfung für die Popakademie Baden-Württemberg
  • Für ein konsekutives Masterstudium an der Popakademie Baden-Württemberg fallen keine Studiengebühren an. Für internationale Studierende und für ein Zweitstudium erheben die baden-württembergischen Hochschulen seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren.

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